in Hildesheim und deutschlandweit

Empfehlung zum § 70-Kurs nach der MPU


Der MPU-Gutachter kann in seinem MPU-Gutachten eine Empfehlung zum Kurs nach §70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) aussprechen. 

Die Fahrerlaubnisbehörde muss eine Teilnahme ebenso befürworten.

Wann kann in der MPU eine Empfehlung zum Kurs nach §70 ausgesprochen werden? 

  • Es gibt bereits positive Veränderungen. 

  • Es liegt eine Abstinenz oder eine deutliche Konsumreduktion vor.

  • Es liegt KEINE Alkoholabhängigkeit vor. 

Mit einer erfolgreichen Kursteilnahme gilt die MPU dann als bestanden.

Wir beraten Sie sicher zu all Ihren Fragen rund um den §70 (FEV).

 



Kontakt

MPU Vorbereitung Agnes Böing 
Dipl. Psych. Agnes Böing
E-Mail: mpu  at  mailfence.com

Hornemannstr. 1
31137 Hildesheim 

oder 

Lägenfeldstraße 8
30952 Empelde / Ronnenberg

Rufen Sie uns an 
Tel: 01577 31 808 26
  
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